Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Cyberleap, Inhaber Benjamin Mell, Alemannenstraße 15, 79211 Denzlingen (nachfolgend „Cyberleap“), und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Planung, Einrichtung und Betrieb von IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Kommunikationslösungen, Support sowie Automatisierung.
(2) Cyberleap erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Cyberleap ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Cyberleap sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Cyberleap, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Textform (E-Mail) genügt.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot oder Servicevertrag.
§ 3 Leistungen
(1) Cyberleap erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Beratungs-, Support- und Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
(3) Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie in einem Servicevertrag ausdrücklich vereinbart sind. Sie beziehen sich auf die dort genannten Servicezeiten, in der Regel Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Baden-Württemberg.
(4) Cyberleap ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, bleibt dem Kunden gegenüber jedoch verantwortlich.
(5) Soweit Cyberleap Software, Lizenzen oder Hardware Dritter vermittelt oder bereitstellt, gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich von Cyberleap übernommen wurde. Vor Eingriffen in Systeme stellt der Kunde eine aktuelle Datensicherung sicher oder beauftragt Cyberleap damit.
(3) Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der verbindliche Entscheidungen treffen kann.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder Servicevertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Leistungen nach Aufwand werden nach tatsächlich angefallener Zeit in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet. Fahrtzeiten und Fahrtkosten für Vor-Ort-Einsätze werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Wiederkehrende Vergütungen aus Serviceverträgen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(5) Cyberleap ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach Mahnung weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Herstellern oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen angemessen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen leistet Cyberleap Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
(2) Mängel sind unverzüglich und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen. Cyberleap leistet zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung nach eigener Wahl.
(3) Für Hard- und Software Dritter gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Cyberleap tritt Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller auf Verlangen an den Kunden ab.
(4) Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlende Mitwirkung oder nicht von Cyberleap zu vertretende Umgebungsbedingungen zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Cyberleap haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cyberleap.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Soweit Cyberleap im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Cyberleap verpflichtet seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf die Vertraulichkeit und auf den Datenschutz.
§ 10 Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen
(1) Serviceverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bei Vertragsende unterstützt Cyberleap den Kunden auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand bei der Übergabe von Systemen, Zugangsdaten und Dokumentation.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Freiburg im Breisgau.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
